Kompetenzen.

Steuerberatung.

Der Schwerpunkt in diesem Bereich liegt auf der Beratung von mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen, Freiberuflern und Privatpersonen, insbesondere auf der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen jeglicher Art.

Aufgrund der Befähigung uneingeschränkt Rechtsberatung vornehmen zu können, ist bereits im Rahmen der Deklaration eine individuelle Abstimmung der steuerberatenden Tätigkeit auf eventuelle Rechtsprobleme durchführbar – ein wesentlicher Effektivitätsbonus.

Die Basis dieser Tätigkeit bildet die Finanzbuchhaltung, deren solide Führung im laufenden Jahr die Grundlage für den darauf aufbauenden Jahresabschluss sowie die damit in Verbindung stehenden Steuererklärungen darstellt.


 

Tätigkeits­schwer­punkte sind:

  • Finanzbuchhaltung 
  • Lohnbuchhaltung 
  • Einnahme-Überschuss-Rechnungen 
  • Jahresabschlüsse (Handelsbilanz/Steuerbilanz/Gewinn- und Verlustrechnung/Anhang) 
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger 
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Einkommenssteuer-, Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärungen 
Rechtsberatung | Steuerberatung
Matthias Will - Fachanwalt für Steuerrecht