Kompetenzen.

Steuerberatung.

Der Schwerpunkt in diesem Bereich liegt auf der Beratung von mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen und 
Branchen, Freiberuflern und Privatpersonen, insbesondere auf
der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

jeglicher Art.

Aufgrund der Befähigung uneingeschränkt Rechtsberatung
vornehmen zu können, ist bereits im Rahmen der Deklaration
eine individuelle Abstimmung der steuerberatenden Tätigkeit auf
eventuelle Rechtsprobleme durchführbar – ein wesentlicher Effektivitätsbonus.

Die Basis dieser Tätigkeit bildet die Finanzbuchhaltung, deren
solide Führung im laufenden Jahr die Grundlage für den darauf
aufbauenden Jahresabschluss sowie die damit in Verbindung
stehenden Steuererklärungen darstellt.


Tätigkeits­schwer­punkte sind:

  • Finanzbuchhaltung 
  • Lohnbuchhaltung 
  • Einnahme-Überschuss-Rechnungen 
  • Jahresabschlüsse (Handelsbilanz/Steuerbilanz/Gewinn- und Verlustrechnung/Anhang) 
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger 
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Einkommenssteuer-, Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärungen 
Rechtsberatung | Steuerberatung
Matthias Will - Fachanwalt für Steuerrecht