Kompetenzen.
Steuergestaltung.
Steuer - und Gesellschaftsrecht sind untrennbar miteinander
verbunden. Alle Optimierungen, die Sie steuerrechtlich beab
sichtigen, bedürfen aus diesem Grund der gesellschafts
rechtlichen Umsetzung.
Der Bereich Steuergestaltung umfasst deshalb die interdiszipli-
näre Beratung an der Schnittstelle zwischen diesen beiden
Rechtsgebieten. Die Zielsetzung besteht hierbei in der Gene-
rierung optimaler und praxisnaher Lösungen.
Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Entwurf und Novellierung von Gesellschaftsverträgen
- Steueroptimierte Unternehmensübertragungen / Unter-
nehmensumstrukturierungen (insbesondere: Wahrung der Steuerneutralität) - Nachfolgeberatung (insbesondere: Überschneidungspunkte
zwischen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht) - Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
- Verträge mit steuerlichem Bezug