Kompetenzen.

Steuer­gestaltung.

Steuer - und Gesellschaftsrecht sind untrennbar miteinander verbunden. Alle Optimierungen, die Sie steuerrechtlich beab­sichtigen, bedürfen aus diesem Grund der gesellschafts­rechtlichen Umsetzung.

Der Bereich Steuergestaltung umfasst deshalb die interdiszi­pli­näre Beratung an der Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechts­­gebieten. Die Zielsetzung besteht hierbei in der Gene­rierung optimaler und praxisnaher Lösungen. 


Tätigkeits­schwer­punkte sind:

  • Entwurf und Novellierung von Gesellschafts­­verträgen
  • Steueroptimierte Unternehmens­übertragungen / Unter­nehmens­­umstrukturie­rungen (insbesondere: Wahrung der Steuer­neutralität)
  • Nachfolgeberatung (insbesondere: Überschnei­dungs­­punkte zwischen Erbrecht und Erbschafts­steuerrecht)
  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
  • Verträge mit steuerlichem Bezug


Rechtsberatung | Steuerberatung
Matthias Will - Fachanwalt für Steuerrecht