Kompetenzen.
Steuergestaltung.
Steuer - und Gesellschaftsrecht sind untrennbar miteinander verbunden. Alle Optimierungen, die Sie steuerrechtlich beabsichtigen, bedürfen aus diesem Grund der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.
Der Bereich Steuergestaltung umfasst deshalb die interdisziplinäre Beratung an der Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechtsgebieten. Die Zielsetzung besteht hierbei in der Generierung optimaler und praxisnaher Lösungen.
Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Entwurf und Novellierung von Gesellschaftsverträgen
- Steueroptimierte Unternehmensübertragungen / Unternehmensumstrukturierungen (insbesondere: Wahrung der Steuerneutralität)
- Nachfolgeberatung (insbesondere: Überschneidungspunkte zwischen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht)
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
- Verträge mit steuerlichem Bezug