Kompetenzen.
Steuerstrafverteidigung.
Steuerstrafverfahren ziehen für die Betroffenen häufig völlig unerwartet Extremsituationen in steuerlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht nach sich.
Die Interessenwahrnehmung in Steuerstrafverfahren stellt demzufolge eine Vielzahl von Anforderungen an den Berater. Der Erfolg in Steuerstrafverfahren resultiert zwar in erster Linie aus der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften. Daneben ist es jedoch zwingend erforderlich, die Ordnungsmäßigkeit des strafverfahrensrechtlichen Vorgehens von Finanzverwaltung beziehungsweise Staatsanwaltschaft zu überwachen.
Der ausschlaggebende Vorsprung in diesem Beratungsfeld ergibt sich daher aus der perfekten Synthese von steuer- und strafrechtlichen Spezialkenntnissen.
Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Steuerliche Berichtigungserklärungen
- Steuerfahndungsverteidigung
- Selbstanzeigeberatung / Selbstanzeigeerstellung
- Hauptverhandlungen vor den Strafgerichten
- Spanische Immobilien SL
- Malta Leasing Modell